Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München:

Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München. Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Klage. Wir prüfen Ihre Kündigung, sichern Ihre Rechte und verhandeln eine faire Abfindung.

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Anwalt München

Wie es funktioniert

Damit Sie den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens besser nachvollziehen können, haben wir die einzelnen Schritte für Sie übersichtlich dargestellt:

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Schritt Eins: Kostenlose und unverbindliche Anfrage

Zunächst können Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden, ohne dass hierdurch Kosten entstehen.

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Schritt Zwei: Übersendung und Prüfung der Kündigung

Anschließend lassen Sie uns bitte Ihre Kündigung zukommen, damit wir diese rechtlich eingehend prüfen können.

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Schritt drei: Deckungsanfrage und Klageerhebung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie die Deckungszusage ein und erheben sodann die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.

Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München: Soforthilfe

Zunächst einmal: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Aus diesem Grund sollten Sie keine Zeit verlieren. Ein erfahrener Anwalt in München prüft Ihre Kündigung sorgfältig, bewertet die Erfolgsaussichten und erklärt Ihnen anschließend die besten nächsten Schritte.

In vielen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage der wirksamste Weg. Denn sie kann entweder dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder – alternativ – dass Sie eine faire Abfindung erhalten. Wichtig ist jedoch: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden (§ 4 KSchG). Deshalb sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München: Drei-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)

Grundsätzlich gilt: Die Frist beginnt am Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten. Bereits nach drei Wochen muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich fehlerhaft ist (§ 7 KSchG). Daher ist es besonders wichtig, das Datum des Zugangs zu notieren und unverzüglich zu handeln. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir Sie unterstützen.


Gilt der Kündigungsschutz? Beratung durch Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Das Kündigungsschutzgesetz gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Erstens müssen Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein (§ 1 Abs. 1 KSchG). Zweitens muss der Betrieb in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen (§ 23 KSchG). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, genießen Sie den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Allerdings: Auch wenn diese Schwellen nicht erreicht werden, gibt es oft andere Schutzrechte – zum Beispiel während der Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Schwerbehinderung. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung durch einen Anwalt, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.


Kündigungsarten: Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München prüft Ihre Chancen

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Denn jede Kündigungsart hat bestimmte Voraussetzungen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt und worin häufige Fehler der Arbeitgeber liegen. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie.

Verhaltensbedingte Kündigung – Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Diese Art der Kündigung setzt meist eine vorherige Abmahnung voraus. Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein milderes Mittel möglich gewesen wäre – zum Beispiel eine Versetzung. Fehlt diese Prüfung, ist die Kündigung oft unwirksam.

Personenbedingte Kündigung – Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Hier geht es meist um gesundheitliche Gründe. Doch selbst dann reicht das nicht aus. Es braucht eine negative Zukunftsprognose, eine umfassende Interessenabwägung und – zusätzlich – die Prüfung anderer Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen.

Betriebsbedingte Kündigung – Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber eine sogenannte Sozialauswahl vornehmen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Dabei müssen Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Außerdem wird geprüft, ob eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist.

Fristlose Kündigung – Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Eine fristlose Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn ein besonders schwerwiegender Grund vorliegt (§ 626 BGB). Zusätzlich muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls reagieren. Die Anforderungen sind streng – daher lohnt sich eine genaue Prüfung besonders.

Beteiligung des Betriebsrats und Sonderkündigungsschutz

Bei jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG). Bei bestimmten Personen – etwa Schwangeren, Schwerbehinderten oder Eltern in Elternzeit – gelten besondere Schutzregelungen. Wenn der Arbeitgeber diese nicht beachtet, ist die Kündigung oft unwirksam.

Formvorgaben und Zugang der Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Außerdem muss sie Ihnen korrekt zugehen. Fehler bei der Form, der Zustellung oder beim Kündigungszeitpunkt führen regelmäßig zur Unwirksamkeit. Deshalb prüfen wir auch diese Punkte sorgfältig.


Abfindung verhandeln: Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

Viele Mandantinnen und Mandanten hoffen auf eine Abfindung. Aber: Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht. Dennoch enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird – oft zur Vermeidung eines langen Rechtsstreits.

Zum Vergleich: Üblich ist häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Allerdings hängt die tatsächliche Höhe von vielen Faktoren ab – zum Beispiel von den Erfolgsaussichten der Klage, der Unternehmensgröße oder dem Verhandlungsgeschick. Deshalb beraten wir Sie umfassend und realistisch.

Besonderheit: Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber Ihnen nach § 1a KSchG freiwillig eine Abfindung anbieten, wenn Sie auf die Klage verzichten. Auch diese Option besprechen wir gemeinsam.


Ziel der Klage: Arbeitsplatz oder Abfindung

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist in erster Linie, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. Gelingt das, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Alternativ kann das Verfahren mit einem Vergleich enden. In diesem Fall erhalten Sie eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und eine klare Regelung für das Ende des Arbeitsverhältnisses. So bekommen Sie Planungssicherheit – beruflich und finanziell.


So läuft es ab: Drei Schritte mit Ihrem Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München

  1. Erstkontakt und kostenfreie Ersteinschätzung
    Sie schildern Ihre Situation, senden das Kündigungsschreiben und erhalten eine erste Einschätzung. Dieser Schritt ist für Sie kostenlos.
  2. Kündigungsprüfung und Strategieplanung
    Wir prüfen die Kündigung, klären die Frist und entwickeln anschließend eine individuelle Strategie – sei es Klage, Vergleich oder Verhandlung.
  3. Deckungsanfrage und Klageerhebung
    Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen wir die Deckungszusage ein. Danach reichen wir rechtzeitig die Klage ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Kosten & Rechtsschutzversicherung: Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München erklärt

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst (§ 12a ArbGG). Allerdings übernimmt eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein in vielen Fällen die Kosten vollständig.

Wenn Sie versichert sind, kümmern wir uns um die Deckungszusage. Falls keine Versicherung besteht, besprechen wir die voraussichtlichen Kosten offen und fair. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.


Ihre To-do-Liste – das sollten Sie jetzt tun

– Notieren Sie das Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.
– Markieren Sie die Drei-Wochen-Frist.
– Suchen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnungen etc.).
– Unterschreiben Sie vorerst nichts – insbesondere keinen Aufhebungsvertrag.
– Nehmen Sie Kontakt auf – am besten noch heute.


Häufige Zusatzthemen bei Kündigung in München

Neben der Kündigung selbst gibt es oft weitere Themen:
– Freistellung, Urlaub und Arbeitszeugnis
– Bonuszahlungen, Zielvereinbarungen und Wettbewerbsverbote
– Sperrzeiten beim Arbeitsamt
– Mobbing oder Diskriminierung

Auch diese Punkte klären wir gemeinsam mit Ihnen.


Anwalt für Arbeitnehmer bei Kündigung in München – handeln Sie jetzt

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die ersten Tage nach Erhalt der Kündigung sind entscheidend. Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Wir unterstützen Sie mit juristischem Fachwissen, klarer Kommunikation und zielgerichteter Strategie.

Wenn Sie möchten, senden Sie uns Ihre Kündigung – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung.

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