Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einer Nebentätigkeit nachgehen, stellen sich oft die Frage, ob sie diese dem Arbeitgeber melden müssen – und welche Konsequenzen drohen, wenn sie es nicht tun. Arbeitgeber wiederum wollen sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Regelungen entstehen. Doch kann das Verschweigen einer Nebentätigkeit tatsächlich zu einer Kündigung führen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte und geben praktische Tipps für beide Seiten.

Rechtliche Grundlagen zur Nebentätigkeit
In Deutschland ist es Arbeitnehmern grundsätzlich erlaubt, neben ihrer Haupttätigkeit einer Nebentätigkeit nachzugehen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in individuellen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Allerdings gibt es Grenzen: Wettbewerbsverbote, Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeiten und Pflichtverletzungen gegenüber dem Hauptarbeitgeber können problematisch sein.
Wann muss eine Nebentätigkeit gemeldet werden?
Ob eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber gemeldet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Vertragliche Regelungen: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Anzeigepflicht vorsieht. Fehlt eine solche Klausel, gilt das allgemeine Arbeitsrecht.
- Arbeitszeitgesetz: Die Gesamtarbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Eine Nebentätigkeit muss also mit der gesetzlichen Höchstarbeitszeit vereinbar sein.
- Wettbewerbsverbot: Arbeitnehmer dürfen keine Tätigkeit bei einem direkten Konkurrenten des Hauptarbeitgebers ausüben.
- Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung: Wenn die Nebentätigkeit dazu führt, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann, kann eine Meldepflicht bestehen.

Welche Konsequenzen drohen bei verschwiegenen Nebentätigkeiten?
Das Verschweigen einer Nebentätigkeit kann arbeitsrechtliche Folgen haben – insbesondere, wenn ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vorgaben vorliegt. Mögliche Konsequenzen sind:
- Abmahnung: Falls der Arbeitnehmer gegen vertragliche Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen.
- Ordentliche Kündigung: Kommt es zu wiederholten Verstößen oder erheblichen Beeinträchtigungen der Hauptbeschäftigung, kann eine ordentliche Kündigung nach § 622 BGB erfolgen.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Falls das Verhalten des Arbeitnehmers eine nachhaltige Pflichtverletzung darstellt, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 626 BGB rechtfertigen.
- Fristlose Kündigung: In schwerwiegenden Fällen – etwa, wenn ein Arbeitnehmer für einen direkten Konkurrenten tätig ist oder Arbeitszeitbetrug begeht – kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.
Fallbeispiele aus der Praxis
1. Nebentätigkeit bei einem Konkurrenten
Ein Softwareentwickler arbeitete neben seiner Anstellung in einem IT-Unternehmen als Freelancer für einen direkten Konkurrenten. Da sein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthielt, hätte er die Tätigkeit melden müssen. Als der Arbeitgeber dies entdeckte, sprach er eine fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war, da ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot vorlag.
2. Nebentätigkeit während der Arbeitszeit
Ein Mitarbeiter eines Personalunternehmens hielt nebenbei Vorlesungen an einer Hochschule – während seiner regulären Arbeitszeit. Sein Arbeitgeber bemerkte dies zufällig und sprach nach mehrfacher Abmahnung eine ordentliche Kündigung aus. Das Gericht bestätigte die Kündigung, da der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hatte.
3. Überlastung durch Nebentätigkeit
Ein kaufmännischer Angestellter war zusätzlich als Kurierfahrer tätig, ohne dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen. Durch die Mehrbelastung machte er in seinem Hauptjob vermehrt Fehler und konnte seinen Aufgaben nicht mehr vollständig nachkommen. Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber einigte man sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel.
- Achten Sie darauf, die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nicht zu überschreiten.
- Vermeiden Sie Tätigkeiten für direkte Konkurrenten Ihres Hauptarbeitgebers.
- Melden Sie Ihre Nebentätigkeit frühzeitig, um Probleme zu vermeiden.
Für Arbeitgeber:
- Klare Nebentätigkeitsregelungen in den Arbeitsverträgen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
- Arbeitnehmer sollten regelmäßig über die Rechtslage aufgeklärt werden.
- Falls eine Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigt, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Nebentätigkeit
1. Ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nicht unbedingt. Falls keine vertragliche Regelung besteht und die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird, ist eine Genehmigung meist nicht erforderlich.
2. Kann mein Arbeitgeber mir jede Nebentätigkeit verbieten? Nein. Ein Verbot ist nur möglich, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt werden, z. B. durch Überschreitung der Arbeitszeit oder einen Wettbewerbsverstoß.
3. Muss ich meine Nebentätigkeit in jedem Fall melden? Wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag existiert oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden könnten, ja. Andernfalls hängt es von den Umständen ab.
4. Welche Strafen drohen, wenn ich meine Nebentätigkeit nicht anmelde? Abhängig vom Verstoß kann dies von einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung führen.
Fazit
Das Verschweigen einer Nebentätigkeit kann zu erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Arbeitnehmer sollten daher stets prüfen, ob eine Meldepflicht besteht, und ihren Arbeitgeber frühzeitig informieren. Arbeitgeber wiederum sollten klare vertragliche Regelungen treffen und im Zweifelsfall auf das Gespräch setzen, bevor arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Eine transparente Kommunikation schützt beide Seiten vor unnötigen Konflikten und rechtlichen Risiken.
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