Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsform in Deutschland – sowohl für Arbeitnehmer, die flexibel dazuverdienen möchten, als auch für Arbeitgeber, die kurzfristige Personallösungen benötigen. Doch was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung? Und wie können Arbeitgeber unnötige Kosten vermeiden? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um Abfindungen bei Minijobs und geben praktische Tipps für beide Seiten.

Rechtliche Grundlagen zu Minijobs
Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, liegt vor, wenn das monatliche Entgelt regelmäßig 538 Euro nicht übersteigt (Stand 2024). Trotz der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung gelten für Minijobber grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für reguläre Arbeitnehmer:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Es gilt für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen.
- Entgeltfortzahlungsgesetz: Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs.
- Sozialversicherungspflicht: Während Minijobber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind, besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht, von der sie sich jedoch befreien lassen können.
Haben Minijobber Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, eine der folgenden Situationen liegt vor:
- Betriebsbedingte Kündigung: Wird das Arbeitsverhältnis wegen wirtschaftlicher Gründe oder Betriebsstilllegung beendet und bietet der Arbeitgeber eine Abfindung nach § 1a KSchG an, kann der Minijobber davon profitieren.
- Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags: Bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung als Teil der Vereinbarung ausgehandelt werden.
- Kündigungsschutzklage: Sollte eine Kündigung unwirksam sein, kann im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung gezahlt werden.
- Tarifliche oder vertragliche Regelung: Manche Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Abfindungen.
Wie können Arbeitgeber hohe Abfindungszahlungen vermeiden?
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, können einige Maßnahmen ergreifen, um hohe Abfindungen zu vermeiden:
- Befristete Arbeitsverträge: Eine Befristung ohne Sachgrund ist bis zu zwei Jahre möglich und kann eine langfristige Kündigungsschutzproblematik umgehen.
- Eindeutige Vertragsgestaltung: Arbeitsverträge sollten klar regeln, unter welchen Bedingungen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
- Kündigungsfristen anpassen: Eine rechtzeitige vertragliche Regelung kann dazu beitragen, dass eine Kündigung kostengünstig und ohne lange Nachwirkungen erfolgt.
Fazit: Was ist zu beachten?
Minijobber haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Abfindung, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz greift oder ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird. Arbeitgeber können durch gezielte Vertragsgestaltung und strategische Planung unnötige Abfindungskosten vermeiden. Eine fundierte rechtliche Beratung kann in Einzelfällen helfen, Konflikte zu lösen und Klarheit über die besten Optionen zu schaffen.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – ein bewusster Umgang mit Minijob-Verträgen kann langfristig rechtliche und finanzielle Vorteile bieten.
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