Kündigung erhalten – Anwalt hilft, Ihre Rechte zu sichern
Eine plötzliche Kündigung kommt häufig überraschend und ist für viele Betroffene ein Schock. Gleichzeitig wirft sie zahlreiche Fragen auf: Ist die Kündigung rechtens? Muss ich mich sofort arbeitssuchend melden? Wie kann ich mich wehren? Gerade in dieser emotional belastenden Situation ist es besonders wichtig, nicht unüberlegt zu handeln, sondern strategisch vorzugehen. Sobald Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie daher umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Denn nur mit fachkundiger Unterstützung lassen sich schwerwiegende Fehler vermeiden und rechtliche Möglichkeiten voll ausschöpfen.

1. Drei-Wochen-Frist: Warum Sie sofort aktiv werden müssen
Sobald Ihnen eine schriftliche Kündigung zugeht, beginnt eine gesetzlich festgelegte Frist zu laufen: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist zwingend. Verpassen Sie sie, wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst dann, wenn sie aus rechtlicher Sicht angreifbar wäre. Deshalb gilt: Kündigung erhalten? Anwalt einschalten – und zwar sofort! Nur so können Sie Ihre Rechte wahren und frühstzeitig die richtigen Weichen stellen.
2. Warum ein Anwalt im Arbeitsrecht unverzichtbar ist
Ein erfahrener Anwalt prüft Ihre Kündigung nicht nur auf den ersten Blick, sondern analysiert systematisch, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei können eine Vielzahl formeller oder inhaltlicher Fehler auftauchen. Zum Beispiel:
- Fehlt die schriftliche Form, ist die Kündigung von vornherein unwirksam.
- Wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, kann dies zur Nichtigkeit führen.
- Liegt kein ausreichender Kündigungsgrund vor, greift unter Umständen der Kündigungsschutz.
- Besteht besonderer Schutz (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit), ist eine Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Darüber hinaus kennt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die übliche Argumentation der Arbeitgeberseite und kann gezielt darauf reagieren. Auf diese Weise steigen Ihre Erfolgschancen erheblich.
3. Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage im Überblick
Sobald Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt entschieden haben, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, beginnt das gerichtliche Verfahren. Zunächst wird die Klage schriftlich eingereicht. Anschließend terminiert das Gericht zeitnah eine Güteverhandlung, bei der es in der Mehrzahl der Fälle zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Diese besteht oft in einem Vergleich, der eine Abfindung vorsieht oder das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen fortbestehen lässt.
Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin, bei dem Beweise erhoben und Zeugen gehört werden. Auch hier unterstützt Sie der Anwalt kompetent und zielgerichtet. Je nach Komplexität des Falls kann das Verfahren mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Dennoch lohnt es sich in vielen Fällen, diesen Weg zu beschreiten.
4. Welche Kosten entstehen durch die anwaltliche Vertretung?
Viele Arbeitnehmer zögern, einen Anwalt einzuschalten, weil sie hohe Kosten befürchten. Dabei lassen sich die Anwaltskosten im Kündigungsschutzverfahren meist vorab relativ genau kalkulieren. Die Berechnungsgrundlage bildet der sogenannte Streitwert, der sich in der Regel aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt ergibt. Daraus errechnen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 € liegt der Streitwert bei 9.000 €. Daraus ergeben sich ungefähr 2.000 € Anwaltskosten pro Partei. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht besitzen, übernimmt diese in der Regel die entstehenden Kosten. Viele Kanzleien holen die entsprechende Deckungszusage für Sie ein.
5. Arbeitsagentur informieren: Pflicht mit Frist
Neben der juristischen Seite gibt es auch sozialrechtliche Pflichten. Sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Kündigung angefochten wird oder nicht.
Zudem sollten Sie rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbaren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Auch hier kann Sie Ihr Anwalt begleiten und beraten, insbesondere wenn es um Abfindungszahlungen und deren Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld geht.
Fazit: Kündigung erhalten? Anwalt sofort einschalten und Vorteile sichern
Alles in allem zeigt sich: Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell einen Anwalt kontaktieren. Nur so lassen sich gravierende Fehler vermeiden, Fristen einhalten und Erfolgsaussichten optimal ausschöpfen. Egal, ob es um die Rücknahme der Kündigung, die Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Abfindung geht – professionelle Hilfe macht den Unterschied.
Warten Sie also nicht, sondern handeln Sie sofort. Denn jede Stunde zählt. Kündigung erhalten? Dann ist der Anwalt Ihre beste Wahl.
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