Das Arbeiten von zu Hause aus ist für viele Arbeitnehmer mittlerweile zur Normalität geworden. Doch was passiert, wenn plötzlich das Internet ausfällt und die Arbeit nicht fortgesetzt werden kann? Muss die verlorene Arbeitszeit nachgeholt werden? Und wer trägt die Verantwortung für den Internetausfall? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und geben hilfreiche Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rechtliche Grundlagen: Homeoffice und Arbeitsrecht
Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice – es gibt verschiedene Formen der mobilen Arbeit, die arbeitsrechtlich unterschiedlich behandelt werden:
- Telearbeit: Eine feste, vertraglich geregelte Tätigkeit von zu Hause aus, die in der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) definiert ist.
- Mobiles Arbeiten: Flexibles Arbeiten von verschiedenen Orten aus, ohne festen Heimarbeitsplatz.
Während für Telearbeit klare gesetzliche Regelungen bestehen, unterliegt mobiles Arbeiten größtenteils individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wer trägt die Verantwortung für einen Internetausfall?
Ein Internetausfall kann verschiedene Ursachen haben – von technischen Problemen beim Anbieter bis hin zu defekter Hardware. Doch wer trägt in solchen Fällen die Verantwortung?
- Arbeitnehmer: Ist der Arbeitnehmer für seine Internetverbindung selbst verantwortlich (z. B. bei mobilem Arbeiten), muss er sich um eine funktionierende Verbindung kümmern. Kann er seine Arbeit aufgrund eines eigenen Internetproblems nicht fortsetzen, könnte eine Nachholung der Arbeitszeit erforderlich sein.
- Arbeitgeber: Stellt der Arbeitgeber die notwendige Technik und Infrastruktur zur Verfügung, liegt die Verantwortung eher beim Unternehmen. Ein Internetausfall könnte dann als Betriebsrisiko gelten, sodass eine Nachholung der Arbeitszeit nicht erforderlich wäre.
Wichtig: Ob eine Nachholung der Arbeitszeit notwendig ist, hängt von der individuellen Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.
Muss die Arbeitszeit nachgeholt werden?
Ob eine Nachholung der Arbeitszeit erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Arbeitsvertragliche Regelungen: Enthält der Vertrag eine Regelung zum Umgang mit technischen Störungen im Homeoffice?
- Betriebliche Vereinbarungen: Gibt es in der Firma eine Homeoffice-Richtlinie, die diese Fälle regelt?
- Verschulden des Arbeitnehmers: Hat der Arbeitnehmer den Internetausfall zu verantworten (z. B. durch Nichtzahlung der Rechnung oder defekte eigene Hardware)?
Grundsätzlich gilt:
- Bei unverschuldetem Ausfall (z. B. durch Störungen beim Internetanbieter) muss die Arbeitszeit in der Regel nicht nachgeholt werden.
- Bei selbst verschuldetem Ausfall kann eine Nacharbeit erforderlich sein.
Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Pflichten des Arbeitnehmers
- Den Arbeitgeber unverzüglich über den Internetausfall informieren.
- Mögliche Alternativen prüfen (z. B. mobiles Internet, Arbeiten in einem Café oder Co-Working-Space).
- Arbeitsvertrag auf Regelungen zur Nacharbeit prüfen.
- Falls möglich, temporär auf mobile Daten oder einen Hotspot ausweichen.
- Dokumentation des Ausfalls anfertigen, um eine klare Nachweisführung zu ermöglichen.
Pflichten des Arbeitgebers
- Klare vertragliche Regelungen zu Homeoffice und technischen Störungen treffen.
- Alternativen anbieten (z. B. vorübergehendes Arbeiten im Büro).
- Betriebsrisiko prüfen und gegebenenfalls Arbeitszeit als bezahlt anerkennen.
Praktische Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer:
- Klären, ob es im Vertrag Regelungen zu Internetausfällen gibt.
- Eine mobile Alternative (z. B. Hotspot) bereithalten.
- Arbeitgeber frühzeitig informieren, wenn es technische Probleme gibt.
Für Arbeitgeber:
- Klare Regeln für Homeoffice und Internetausfälle im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen.
- Mitarbeiter über Pflichten bei technischen Störungen aufklären.
- Alternativen bereitstellen, falls ein längerer Internetausfall zu erwarten ist.
Fazit: Internetausfall im Homeoffice – und nun?
Ein Internetausfall im Homeoffice kann zu Unsicherheiten führen. Ob die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden muss, hängt von den vertraglichen Regelungen und den Umständen des Ausfalls ab. Arbeitgeber sollten klare Regelungen schaffen, während Arbeitnehmer sich auf technische Störungen vorbereiten sollten.
Im Zweifel kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen, um die beste Lösung für beide Seiten zu finden.
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