Anwaltskosten im Strafrecht – ein sensibler, aber planbarer Faktor

Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, stellt sich oft schnell die Frage: Wie hoch sind die Anwaltskosten im Strafrecht? Gerade in belastenden Situationen wie Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlungen ist rechtlicher Beistand unverzichtbar. Doch viele Betroffene scheuen die potenziellen Kosten. In diesem Beitrag zeigen wir, wie sich die Anwaltskosten im Strafrecht zusammensetzen, welche Einflussfaktoren es gibt und wann Sie mit welchen Beträgen rechnen müssen.

Anwaltskosten im Strafrecht

1. Wie setzen sich Anwaltskosten im Strafrecht zusammen?

Grundsätzlich können die Anwaltskosten im Strafrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder per individueller Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Entscheidend für die Höhe sind unter anderem:

  • Verfahrensart (z. B. Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung)
  • Umfang der Tätigkeit (z. B. Akteneinsicht, Schriftsätze, Termine)
  • Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Sache
  • Gericht (Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht)

Darüber hinaus beeinflussen natürlich auch die Dauer des Verfahrens sowie der konkrete Arbeitsaufwand die Kosten.

2. RVG oder Honorarvereinbarung: Was ist üblich?

In vielen Fällen richtet sich die Abrechnung nach dem RVG. Dort sind sogenannte Rahmengebühren festgelegt, die je nach Aufwand angepasst werden können. Beispiele für typische Nettogebühren:

  • Grundgebühr: ca. 220 €
  • Verfahrensgebühr: ca. 180 €
  • Terminsgebühr: ca. 300 €

Dazu kommen 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Insgesamt ergeben sich somit schnell 800–900 € brutto für eine einfache Verfahrensstufe.

Alternativ können Anwälte in komplexeren Fällen ein Stundenhonorar (z. B. 250 €/h) oder ein pauschales Verteidigerhonorar vereinbaren. Dies sorgt für mehr Planungssicherheit, allerdings muss der Mandant die Vereinbarung aktiv abschließen.

3. Kostenbeispiele aus der Praxis

Je nach Art und Verlauf des Verfahrens ergeben sich unterschiedliche Gesamtkosten. Hier einige übliche Szenarien:

  • Einfache Strafanzeige / Ermittlungsverfahren ohne Termin: ab ca. 800 € brutto
  • Verfahren mit Hauptverhandlung: ca. 1.000–1.500 € brutto
  • Umfangreiche Strafsache mit mehreren Terminen: ab 3.500 € brutto
  • Wirtschaftsstrafrecht, IT-Strafrecht oder Sexualdelikte: teils deutlich höher, v. a. bei Stundenhonorar

4. Wer trägt die Anwaltskosten im Strafrecht?

In der Regel zahlt der Beschuldigte die Anwaltskosten selbst. Nur bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung ohne Auflagen erstattet der Staat einen Teil der gesetzlichen Mindestgebühren. Honorarvereinbarungen über dem RVG werden hingegen nicht ersetzt.

In bestimmten Fällen (z. B. schwere Tatvorwürfe, Untersuchungshaft) kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Die Kosten werden dann zunächst vom Staat übernommen, können aber später vom Verurteilten zurückgefordert werden.

5. Fazit: Anwaltskosten im Strafrecht sind einschätzbar

Auch wenn der Gedanke an hohe Kosten abschrecken kann: Anwaltskosten im Strafrecht sind in den meisten Fällen planbar. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann Klarheit gewinnen, Überraschungen vermeiden und seine Rechte gezielt wahrnehmen. Eine qualifizierte Verteidigung lohnt sich fast immer – nicht nur juristisch, sondern auch finanziell.


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