Abfindung erhalten? Das sollten Sie wissen

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch das ist ein Irrtum. Tatsächlich besteht in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung – es sei denn, sie wurde individuell oder tariflich vereinbart. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen und Verhandlungsspielräume zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Abfindung im Arbeitsrecht gezahlt wird, wie hoch sie ausfällt und wie ein Anwalt Ihnen zu mehr verhelfen kann.

1. Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Typisch sind folgende Konstellationen:

  • Kündigungsschutzklage mit Vergleich: Der Arbeitnehmer klagt gegen die Kündigung und einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung.
  • Aufhebungsvertrag: Der Arbeitnehmer verzichtet freiwillig auf seinen Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung.
  • § 1a KSchG: Der Arbeitgeber spricht eine betriebsbedingte Kündigung aus und bietet in der Kündigungserklärung eine Abfindung an.
  • Tarifvertrag oder Sozialplan: Dort können Abfindungsansprüche geregelt sein, z. B. bei Betriebsänderungen.

In allen anderen Fällen muss eine Abfindung verhandelt werden – und genau hier liegt Ihre Chance.

2. Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Die gängige Faustregel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit

Beispiel: 8 Jahre im Unternehmen × 0,5 Monatsgehälter = 4 Monatsgehälter Abfindung

Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich. Je nach Verhandlungsgeschick, Erfolgsaussichten der Klage oder wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers kann die Summe höher oder niedriger ausfallen. Mit anwaltlicher Unterstützung sind oft 1,0 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr möglich.

3. Abfindung clever verhandeln: Ihre Handlungsspielräume

Wer seine Rechte kennt und Unterstützung hat, kann bessere Ergebnisse erzielen. Besonders erfolgversprechend ist die Verhandlung, wenn:

  • die Kündigung formale Mängel aufweist
  • ein Kündigungsschutz besteht (z. B. Über sechs Monate Betriebszugehörigkeit, mehr als zehn Mitarbeiter)
  • der Arbeitgeber schnell Rechtssicherheit wünscht
  • eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist

Wichtig: Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beraten. Ohne rechtlichen Beistand drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld.

4. Muss ich Steuern auf die Abfindung zahlen?

Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig. Allerdings greift oft die sogenannte Fünftelregelung, durch die die Steuerlast reduziert wird. Ein Steuerberater oder Anwalt kann hier individuell prüfen, ob und wie die Regelung bei Ihnen Anwendung findet.

5. Fazit: Abfindung im Arbeitsrecht ist Verhandlungssache

Es lohnt sich, die eigene Position zu kennen und gezielt zu verhandeln. In vielen Fällen ist eine Abfindung nur möglich, wenn man selbst aktiv wird. Wer seine Rechte kennt, kann überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, bevor Sie voreilige Entscheidungen treffen.

Tipp: Je früher Sie handeln, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert